Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen, welche die Stepdigital Hiegemann & Keweloh GbR (nachfolgend: STEPDIGITAL) mit Geschäftskunden, welche keine Verbraucher gemäß § 13 BGB sind, (nachfolgend: Kunde) schließt.

Sofern nicht anderweitig vereinbart, finden die AGB von STEPDIGITAL in der jeweils gültigen Fassung – abrufbar unter https://stepdigital.de/agb – auch auf alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden Anwendung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde – z.B. im Rahmen von Einzelaufträgen – seine AGB verwendet und STEPDIGITAL diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

A.    Allgemeine Bedingungen

1.     Inhalt und Umfang der jeweiligen Leistungen

Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen von STEPDIGITAL ergeben sich aus dem jeweiligen von STEPDIGITAL bestätigten Angebot (Einzelvertrag). Vertragsbestandteil sind auch die jeweils gültige Leistungsbeschreibung sowie die aktuelle Allgemeine Preisliste von STEPDIGITAL. Bei Widersprüchen zwischen der Auftragsbestätigung und den AGB gehen die Regelungen der Auftragsbestätigung vor.

2.     Vertragsschluss

Alle Angebote von STEPDIGITAL sind freibleibend, sofern sie nicht von STEPDIGITAL zumindest in Textform als verbindlich bezeichnet oder bestätigt worden sind. Erst die Bestellung durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar. Einzelverträge kommen somit grundsätzlich erst mit der Auftragsbestätigung von STEPDIGITAL zustande.

3.     Personal

Die Auswahl qualifizierter Mitarbeiter zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen bleibt STEPDIGITAL vorbehalten. Sofern im Angebot konkrete Mitarbeiter genannt werden, darf STEPDIGITAL Personen – auch in vereinbarten Schlüsselpositionen – grundsätzlich auch ohne Einwilligung des Kunden auswechseln. STEPDIGITAL ist auch berechtigt, in geeigneten Fällen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.

4.     Vergütung, Fälligkeit

Die Vergütung für die Leistungen von STEPDIGITAL ergibt sich grundsätzlich aus der Auftragsbestätigung. Ist die Vergütung dort oder anderweitig nicht gesondert vereinbart (z.B. Festpreis), so gilt die Vergütung nach der jeweils aktuellen allgemeinen Preisliste von STEPDIGITAL als vereinbart. Die vereinbarte Vergütung versteht sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, exklusive etwaiger Reisezeiten, Reisekosten, Materialkosten oder sonstiger Auslagen von STEPDIGITAL, die gesondert zu erstatten sind. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Die jeweilige Vergütung ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Vereinbarte monatliche Vergütungen aus Dauerschuldverhältnissen sind monatlich im Voraus spätestens bis zum 5. Werktag eines jeden Monats zu zahlen. Jeglicher Abzug von der Rechnung bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

STEPDIGITAL ist berechtigt, die Preise für Leistungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) marktkonform anzupassen, frühestens jedoch zwei (2) Jahre nach Wirksamwerden des jeweiligen Vertrages. STEPDIGITAL wird dem Kunden die Preiserhöhung spätestens zwei (2) Monate vor deren Wirksamwerden in Textform ankündigen. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zur Vertragskündigung mit einer Frist von vier (4) Wochen ab Zugang der Preiserhöhungsankündigung zu, welches zum Zeitpunkt der Preiserhöhung wirksam wird.

5.     Verzug

Termine sind nur verbindlich, soweit dies schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) vereinbart wurde. Bei Verzögerungen, die STEPDIGITAL nicht zu vertreten hat, insbesondere im Falle der Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden, verschieben sich die von der Verzögerung betroffenen Termine angemessen; die gesetzlichen Ansprüche der Parteien bleiben hiervon unberührt.

6.     Mitwirkungspflichten des Kunden

Dem Kunden obliegen die vertraglich gesondert vereinbarten sowie die zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen allgemeinen und besonderen Beistellungs- und Mitwirkungspflichten. Soweit zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich wird der Kunde insbesondere

  • bei der Entwicklung, Herstellung und Pflege der vertragsgegenständlichen Webseite mitwirken,
  • einen Ansprechpartner benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen in der Lage ist,
  • sofern STEPDIGITAL dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen sowie Beanstandungen und Änderungswünsche STEPDIGITAL jeweils unverzüglich mitteilen,
  • für eine ordnungsmäße Datensicherung nach dem Stand der Technik und unter Berücksichtigung der aktuellen technischen und organisatorischen Datensicherheitsmaßnahmen zu sorgen, soweit diese nicht gemäß gesonderter schriftlicher Vereinbarung Teil der von STEPDIGITAL zu erbringenden Leistungen ist,
  • geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Software vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen,
  • Störungen und/oder oder Mängel so detailliert beschreiben und dokumentieren (z.B. durch Screenshots, Screenshot der Fehlerbeschreibung), dass diese identifiziert und reproduziert werden können.

7.     Haftung

Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt, haften die Parteien einander nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Für Schäden, die STEPDIGITAL oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet STEPDIGITAL unbeschränkt. Ebenso haftet STEPDIGITAL unbeschränkt für Schäden wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhaltung einer Garantie, soweit nichts Abweichendes geregelt ist.

In allen anderen Fällen, haftet STEPDIGITAL nur, soweit es sich um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Vertragspartei vertrauen durfte („Kardinalpflicht“). Die Haftung ist insoweit der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die verschuldensunabhängige Haftung von STEPDIGITAL nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.

STEPDIGITAL haftet bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.

Die vorgenannten Haftungsausschlüsse /-begrenzungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht (z.B. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder der DSGVO) entgegensteht.

8.     Vertragslaufzeit und Beendigung von Verträgen

Dauerschuldverhältnisse (z.B. Pflege-, Wartungs-, Supportverträge) werden für die vertraglich vereinbarte Mindestvertragsdauer geschlossen. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt eine Mindestvertragsdauer von zwölf (12) Monaten.

Bei einer Mindestvertragsdauer von mindestens zwölf (12) Monaten verlängert sich diese jeweils um weitere zwölf (12) Monate, wenn nicht eine der Parteien innerhalb einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt.

Ist kein Ende der jeweiligen Laufzeit und auch keine Mindestvertragsdauer vereinbart, kann der jeweilige Leistungsteil mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf eines Kalendermonats gekündigt werden.

Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

Eine Unterstützung bei der Migration von Daten durch STEPDIGITAL ist gemäß der Allgemeinen Preisliste zu vergüten.

9.     Geheimhaltung und Datenschutz

Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln – ins­besondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten – und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch durch seine MitarbeiterInnen sicherzustellen.

Sofern erforderlich, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

10.  Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

11.  Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von STEPDIGITAL, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12.  Schriftformklausel

Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Abänderung dieser Klausel.

13.  Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

STEPDIGITAL hat das Recht diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.

STEPDIGITAL unterrichtet den Kunden von der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Textform. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht binnen einer Frist von 30 Tagen, so gelten die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen.

14.  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Parteien nachträglich feststellen, dass der Vertrag lückenhaft ist.

 

B.    Besondere Bedingungen zum Webdesign

1.     Anwendungsbereich

Die besonderen Bedingungen zum Webdesign gelten für die Entwicklung eines Konzepts für eine Webseite des Kunden durch STEPDIGITAL, die Erstellung dieser Webseite bzw. die Anpassung einer bestehenden Webseite sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an der Webseite.

2.     Projektphasen / Leistungspflichten

Die Entwicklung und Erstellung einer Webseite erfordert eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Parteien. Im Interesse eines strukturierten Projektablaufs vereinbaren die Parteien – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung – den folgenden Ablauf:

Pflichtenheft

STEPDIGITAL erarbeitet zunächst ein Pflichtenheft für die Webseite. Grundlage des Pflichtenhefts sind die Vorgaben des Kunden hinsichtlich des Umfangs, der Funktionalität und der Struktur der Webseite unter Berücksichtigung der Zielgruppen, die durch die Webseite angesprochen werden sollen. Bei der Entwicklung und Konkretisierung der Vorgaben des Kunden wird STEPDIGITAL den Kunden in angemessener Weise unterstützen. Das Pflichtenheft soll sowohl die Anforderungen an die grafische Gestaltung der Webseite als auch die für die Softwareprogrammierung geltenden Anforderungen in angemessenem Umfang festschreiben und – soweit vereinbart – erste Festlegungen zur Suchmaschinenoptimierung und zur Verknüpfung der Webseite mit sozialen Netzwerken sowie zum Einsatz eines Content Management Systems (CMS) treffen.

Konzeptphase

Auf der Basis des Pflichtenhefts erarbeitet der STEPDIGITAL ein Konzept für die Struktur der Webseite. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis über die hierarchische Gliederung der einzelnen Seiten (Strukturbaum), die Festlegung eines etwaigen Framekonzepts, die Platzierung von Hyperlinks und die Einbindung von E-Mail-Fenstern. Darüber hinaus bedarf es eines Konzepts für die Verknüpfung der Webseite mit sozialen Netzwerken und für den Einsatz und die Platzierung von Werbung, Animationen, Tondateien, Videodateien sowie von Fotos, Logos und anderen Grafiken. Das Konzept umfasst auch – falls vereinbart – die Einbindung eines Content Management Systems (CMS).

Entwurfsphase

Auf der Basis des mit dem Kunden abgestimmten Konzepts erstellt STEPDIGITAL eine Grundversion der Webseite. Die Grundversion muss die Struktur der Webseite erkennen lassen, alle wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufweisen. Zu den notwendigen Grundfunktionalitäten gehören insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Hyperlinks, die die einzelnen Webseiten verbinden, die Umsetzung eines Framekonzepts, die etwaige Einbindung eines Content Management Systems (CMS) und die Einbindung von Grafiken, E-Mail-Fenstern, Werbung, Animationen, Tondateien und Videodateien sowie Verknüpfungen mit sozialen Netzwerken. Die Basisversion muss so funktionstüchtig sein, dass dem Kunden Testläufe möglich sind.

Fertigstellungsphase

Auf der Basis der mit dem Kunden abgestimmten Grundversion stellt der STEPDIGITAL die Webseite in gebrauchstauglicher Form fertig.

Der Kunde selbst ist für die Einstellung der Webseite in das World Wide Web und für die Abrufbarkeit der Webseite über das Internet verantwortlich. STEPDIGITAL ist – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung – weder zur Bereitstellung von Speicherplatz für die Webseite (Hosting) noch zur Beschaffung einer Internet-Domain verpflichtet. Auch die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Providing) gehört nicht zu den Leistungspflichten von STEPDIGITAL.

3.     Beratungsleistungen im Rahmen der Webseitenerstellung

Eine umfassende Beratung des Kunden durch STEPDIGITAL über die gestalterischen Möglichkeiten als auch über die möglichen Funktionalitäten der Webseite ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. Branchenspezifische Kenntnisse werden von STEPDIGITAL nicht erwartet. STEPDIGITAL ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen der Webseite zählen.

4.     Gestalterische Leistungen

STEPDIGITAL wird dem Kunden einen (1) Entwurf für die grafische Gestaltung der Webseite vorlegen. Dabei wird STEPDIGITAL – soweit vom Kunden erwünscht – Vorgaben berücksichtigen, die sich aus dem Corporate Design des Kunden ergeben. Diesen Entwurf wird STEPDIGITAL auf Wunsch des Kunden in maximal zwei (2) Korrekturschleifen anpassen. Jeder weitere Entwurf und jede weitere Anpassung sind gemäß Preisliste gesondert zu vergüten.

5.     Programmierung

STEPDIGITAL verpflichtet sich zur Programmierung von Software, die sowohl die im Einzelnen vereinbarten Funktionalitäten als auch die mit dem Kunden abgestimmte grafische Gestaltung umsetzt. STEPDIGITAL wird Programmiersprachen verwenden, die dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechen.

STEPDIGITAL wird die Webseite für alle gängigen Internet-Browser in ihrer bei Erstellung jeweils aktuellen Fassung sowie für die letzten zwei Versionen optimieren.

STEPDIGITAL wird die Webseite auch in ihren Grundfunktionen für mobile Endgeräte optimieren. Dies bedeutet, dass Inhalte und Menü auf gängigen Endgeräten sichtbar und erreichbar sind.

6.     Pflicht des Kunden zur Bereitstellung einzubindender Inhalte

Der Kunde stellt STEPDIGITAL den in die Webseite einzubindenden Inhalt (insbesondere einzubindende Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstigen Grafiken) zur Verfügung. Für die Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich der vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalt für die mit der Webseite verfolgten Zwecke eignet, ist STEPDIGITAL nicht verpflichtet. Die bereitzustellenden Inhalte hat der Kunde rechtzeitig – spätestens vor Abschluss der Konzeptphase – zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Inhalte nicht gegen Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Er wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass STEPDIGITAL nicht berechtigt ist, Rechtsdienstleistungen zu erbringen.

Sofern der Kunde Inhalte nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, kann STEPDIGITAL Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Seiten mit Platzhaltern versehen. Der hierdurch entstehende Mehraufwand (Kosten für Stockfotos sowie Zeitaufwand) ist gesondert zu vergüten.

7.     Abnahme der einzelnen Phasen

Sobald STEPDIGITAL ein Pflichtenheft erstellt hat, das den vertraglichen Anforderungen entspricht, wird der Kunde das Pflichtenheft durch Erklärung in Textform (z.B. E-Mail) abnehmen.

Sobald STEPDIGITAL ein Konzept erstellt hat, das den vertraglichen Anforderungen entspricht, wird der Kunde das Konzept durch Erklärung in Textform (z.B. E-Mail) abnehmen.

Sobald STEPDIGITAL eine Grundversion der Webseite erstellt hat, die den vertraglichen Anforderungen entspricht, wird der Kunde die Grundversion durch Erklärung in Textform (z.B. E-Mail) abnehmen. STEPDIGITAL weist ausdrücklich darauf hin, dass die Programmierung auf Basis der freigegebenen Entwürfe erbracht wird.

Sobald STEPDIGITAL die Webseite in einer Weise fertiggestellt hat, die den vertraglichen Anforderungen der Fertigstellungsphase entspricht, wird der Kunde die fertiggestellte Webseite durch Erklärung in Textform (z.B. E-Mail) abnehmen.

Ist keine Frist zur Erklärung der (Teil-)Abnahme vereinbart, so ist die Abnahme innerhalb einer Frist von zehn (14) Tagen ab Zugang der Aufforderung durch STEPDIGITAL zu erklären. Wird die Abnahme nicht innerhalb der vorbezeichneten Frist erklärt, so wird STEPDIGITAL dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Abgabe einer ausdrücklichen schriftlichen Abnahmeerklärung setzen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen, wenn die Nutzbarkeit zu diesem Zeitpunkt nicht wegen gemeldeter Fehler erheblich eingeschränkt ist und STEPDIGITAL zuvor auf diese Wirkung hingewiesen hat (Abnahmefiktion).

8.     Vergütung

Für die Erstellung einer Webseite vereinbaren die Parteien grundsätzlich eine Pauschalvergütung im Einzelvertrag.

Mehraufwand, der über die nach Ziffer B.3 bis B.5 geschuldeten Leistungen hinausgeht, hat der Kunde gemäß der allgemeinen Preisliste nach Aufwand gesondert zu vergüten.

Als Mehraufwand, der gesondert zu vergüten ist, gelten insbesondere alle Leistungen von STEPDIGITAL, die auf nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden beruhen. Dies gilt insbesondere dann, wenn STEPDIGITAL nach Abnahme des Pflichtenhefts, nach Abnahme des Konzepts, nach Abnahme der Grundversion oder nach Abnahme der fertiggestellten Webseite auf Wunsch des Kunden Änderungen oder Ergänzungen vornimmt, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben und/oder abgenommen worden sind. Dasselbe gilt, wenn eine Abnahme noch nicht erfolgt ist, obwohl die Voraussetzungen für eine Abnahme bereits vorliegen.

Als Mehraufwand gelten zudem, sofern nicht abweichend vereinbart, Hosting-Leistungen (z.B. Konfiguration, Hosting selbst), Domain-Leistungen (z.B. Beschaffung einer Domain) sowie Leistungen in Bezug auf E-Mail-Postfächer.

9.     Nutzungsrechte

STEPDIGITAL räumt dem Kunden das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständliche Webseite zu nutzen. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird indes erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an STEPDIGITAL entrichtet hat. Bis zur Entrichtung der geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte mit Ausnahme einfacher Nutzungsrechte zu Testzwecken der Webseite vor Abnahme bei STEPDIGITAL.

Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Webseite insgesamt bzw. von Bestandteilen der Webseite im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Webseite oder die vollständige Webseite in anderer Form – auch in gedruckter Form – zu nutzen. Jede darüberhinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung von STEPDIGITAL.

An Vorarbeiten (z.B. Konzepten, Werkszeichnungen, Entwürfen) von STEPDIGITAL erwirbt der Kunde keine Nutzungsrechte.

10.  Quellcode und Weiterentwicklung

STEPDIGITAL wird dem Kunden den Quellcode der Webseite vollständig zur Verfügung stellen, sobald der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an STEPDIGITAL entrichtet hat.

Der Kunde ist berechtigt, die Webseite sowie die Software, aus der die Webseite besteht, weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung darf allerdings nur für eigene Zwecke des Kunden erfolgen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Weiterentwicklungen vorzunehmen, die der teilweisen oder vollständigen Nutzung der Webseite durch Dritte als eigene Webseite dienen. Das Nutzungsrecht gemäß der vorstehenden Ziffer wird entsprechend beschränkt. Das gemäß der vorstehenden Ziffer eingeräumte Nutzungsrecht darf im Übrigen nicht auf Dritte übertragen werden.

11.  Gewährleistung

STEPDIGITAL wird die Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln erbringen. Etwaige Mängel sind STEPDIGITAL vom Kunden unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen zu melden. Die Gewährleistung bei Mängeln an Software setzt voraus, dass ein Mangel reproduzierbar oder durch maschinell erzeugte Ausgaben darstellbar ist.

STEPDIGITAL übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und anormale Betriebsbedingungen zurückzuführen sind. Mängelansprüche sind ferner ausgeschlossen, wenn der Kunde das Programm ändert oder in dieses in sonstiger Weise (z.B. durch Änderung der Konfiguration) eingreift, es sei denn, dass der Eingriff für den Fehler erkennbar nicht ursächlich ist.

STEPDIGITAL ist berechtigt, nach ihrer Wahl den Fehler durch schriftliche oder maschinenlesbare Korrekturmaßnahmen, soweit dem Kunden zumutbar auch durch Umgehungsmaßnahmen (Workarounds) zu beseitigen. STEPDIGITAL ist ferner berechtigt, die Korrektur durch Installation einer verbesserten Version eines Programms (Update) vorzunehmen. STEPDIGITAL ist berechtigt, Fehleranalysen und -korrekturen mittels Datenfernübertragung (DFÜ) vorzunehmen, sofern wechselseitig die erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen und der Auftraggeber die DFÜ-Verbindung unter Beachtung der Grundsätze des Datenschutzes und der Informationssicherheit herstellt.

Ist STEPDIGITAL aufgrund einer Fehlermeldung des Kunden tätig geworden, ohne dass der Kunde das Vorliegen eines Fehlers nachweisen kann, so hat der Kunde die Kosten der Fehleranalyse zu tragen.

Werden Teilleistungen entsprechend der vertraglichen Vereinbarung abgenommen, beginnt die Verjährung der Mängelansprüche mit dem Tag der Teilabnahme. Der Anspruch auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung, Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjährt in einem (1) Jahr ab der Abnahme. Das Recht zur Selbstvornahme (§ 637 BGB) ist ausgeschlossen.

12.  Kündigung

Jede Partei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

STEPDIGITAL ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen (Mitwirkungspflichten) sowie Pflichten aus den Ziffern B.6 und B.7 nicht nachkommt.

Unbeschadet des Rechtes aus § 648 BGB ist STEPDIGITAL im Falle der Kündigung durch den Kunden berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die erbrachte Leistung vollständig, im Übrigen für noch nicht erbrachte Leistung abzüglich einer Pauschale in Höhe von 25 % für ersparte Aufwendungen und/oder Erwerb auf Grund anderweitiger Verwendung der Arbeitskraft zu verlangen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit des Nachweises, dass die Summe ersparter Aufwendung und/oder des Erwerbs auf Grund anderweitiger Verwendung der Arbeitskraft oder dessen böswillige Unterlassung die Aufwendungspauschale übersteigt.

13.  Namensnennung und Referenzen

An geeigneten Stellen der Webseite (in der Regel im Footer und im Impressum) nimmt der Kunde Hinweise auf die Urheberstellung von STEPDIGITAL auf, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung von STEPDIGITAL zu entfernen.

Sofern nicht abweichend vereinbart, hat STEPDIGITAL das Recht, auf seiner Webseite und in anderer Form und Weise den Kunden als Referenzauftraggeber zu nennen. STEPDIGITAL darf ferner die vertragsgegenständliche Webseite nach deren Fertigstellung zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen. Ein Entgelt steht dem Kunden dafür nicht zu.

 

C.    Besondere Bedingungen für die Pflege, Wartung und Support von Webseiten

1.     Anwendungsbereich

Diese besonderen Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen wie die Pflege, Wartung und Support von Webseiten, soweit in den nachfolgenden Abschnitten (D. bis F.) keine speziellen Regelungen getroffen wurden. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot (Einzelvertrag).

2.     Basisleistungen

Nach Erstellung einer Webseite (siehe Abschnitt B.) und bei entsprechender Beauftragung kann STEPDIGITAL in der Regel Basisleistungen erbringen, welche der Kunde grundsätzlich gemeinsam für eine bestimmte Mindestvertragslaufzeit zu beauftragen hat.

Dazu gehören in der Regel: das Hosting der Webseite (dazu Abschnitt D.), die Einbindung eines SSL-Zertifikats, monatliche Aktualisierungen verwendeter Plugins, wöchentliche Aktualisierungen des Content-Management-Systems WordPress, Erstellung wöchentlicher Backups, Zugriffsüberwachung per WordPress Firewall (Wordfence: täglicher Quickscan, alle 72 Stunden Deepscan), Bereitstellung erforderlicher Lizenzen für verwendete Software (z.B. Consent-Tools, Backup, Plugins, Add-Ons).

Zudem wird STEPDIGITAL die Gebrauchstauglichkeit der Webseite in angemessenen zeitlichen Abständen prüfen und Funktionsstörungen beseitigen. Als Funktionsmängel gelten insbesondere gestörte Funktionalitäten wie beispielsweise funktionsuntüchtige Hyperlinks.

3.     Zusatzleistungen

Weitere Zusatzleistungen sind gesondert zu beauftragen.

Dazu gehört u.a. die Einbindung einer Schnittstelle zu Dienstleistern, welche aktuelle Rechtstexte (z.B. Impressum, Datenschutz) bereitstellen. In diesem Falle schuldet STEPDIGITAL lediglich die technische Einbindung der Texte auf der Webseite. STEPDIGITAL erbringt keine Rechtsdienstleistungen. STEPDIGITAL kann und wird die eingebundenen Rechtstexte nicht auf Vollständigkeit und/oder Rechtskonformität prüfen. Der Kunde hat sich insoweit an den entsprechenden Dienstleister bzw. einen Rechtsanwalt zu wenden.

Sofern der Kunde inhaltliche Anpassungen (z.B. Einbindung neuer Inhalte, Aktualisierung von Impressum oder Datenschutzerklärung) oder strukturelle Anpassungen (z.B. Aufnahme weiterer Menüpunkte, Designänderungen) der Webseite wünscht, sind diese gesondert zu beauftragen.

Voraussetzung für die Erbringung von Pflege, Wartung und Support ist, dass die Webseite mit den Systemen von STEPDIGITAL kompatibel ist. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein (z.B. aufgrund veralteter Komponenten, Änderungen durch den Kunden), hat der Kunde die Kompatibilität herzustellen oder STEPDIGITAL gegen gesonderte Vergütung damit zu beauftragen.

4.     Supportzeiten

Der Support steht dem Kunden an den deutschen bundeseinheitlichen Arbeitstagen von montags bis freitags zu den im Supportvertrag angegebenen Zeiten, in Ermangelung vereinbarter Zeiten von 10.00 bis 16.00 Uhr (MEZ/MESZ) zur Verfügung. Störungsmeldungen und Supportanfragen zu der Webseite nimmt STEPDIGITAL per E-Mail oder – soweit zwischen den Parteien vereinbart – über das von STEPDIGITAL zur Verfügung gestellte Ticketsystem entgegen.

5.     Vergütung von Pflegeleistungen

Die Parteien werden einen monatlichen Kostenrahmen abstimmen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in Textform (§ 126b BGB) benachrichtigen, wenn absehbar wird, dass der Kostenrahmen im laufenden Monat überschritten wird. Nach Eingang einer derartigen Benachrichtigung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb von 48 Stunden mitzuteilen, ob und in welchem Umfang er im laufenden Monat weitere Pflegeleistungen des Auftragnehmers wünscht. Nur wenn eine solche Mitteilung beim Auftragnehmer nicht eingeht oder der Auftraggeber sich mit einer Überschreitung des Kostenrahmens ausdrücklich einverstanden erklärt, ist der Auftragnehmer zur Überschreitung des Kostenrahmens berechtigt.

D.    Besondere Bedingungen für das Hosting

1.     Anwendungsbereich

Diese besonderen Bedingungen gelten für das Hosting von Webseiten. STEPDIGITAL bietet dem Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Erstellung von Webseiten – Hostingleistungen an. Um dem Kunden Systemressourcen (Speicherplatz) zur Speicherung von Programmen, Bildern, Dokumenten und sonstigen Dateien und Inhalten nebst der Anbindung an das Internet zur Verfügung zu stellen, wird STEPDIGITAL in der Regel auf Drittanbieter zurückgreifen.

2.      Administration

STEPDIGITAL übernimmt – sofern nicht abweichend vereinbart – die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich nur auf Anfrage Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.

3.     Verfügbarkeit

Ist nichts anderes bestimmt, so stellt STEPDIGITAL dem Kunden diese Dienste mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Mittel des jeweils laufenden Kalenderjahres zur Verfügung. Nicht berücksichtigt werden dabei Nichtverfügbarkeiten aufgrund von

  • angekündigten oder dringend erforderlichen Wartungsarbeiten,
  • rechtswidrigem Verhalten Dritter (z. B. Denail-of-Service-Angriffe),
  • in Fällen höherer Gewalt,
  • fehlerhafter oder inkompatibler Updates des Herstellers einer Drittsoftware und
  • der Nutzung des Dienstes durch den Kunden in einer anderen als der bei Vertragsschluss vorausgesetzten Art und Weise, insbesondere durch ein ungewöhnlich hohes Nutzeraufkommen.

Wird die vereinbarte Verfügbarkeit unterschritten, so ist der Kunde berechtigt von STEPDIGITAL eine Gutschrift in Höhe von 10 % des jeweiligen monatlichen Nutzungsentgelts je angebrochenem Prozentpunkt, um den die erreichte Verfügbarkeit die vereinbarte unterschreitet, zu verlangen, höchstens jedoch 50 % des jeweiligen monatlichen Nutzungsentgelts.

Sofern nicht abweichend vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Zuweisung einer statischen IP-Adresse.

4.     Besondere Mitwirkungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von STEPDIGITAL zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern.

Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien der gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er STEPDIGITAL oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen.

 

E.    Besondere Bedingungen für Domaindienstleistungen

1.     Anwendungsbereich

Diese besonderen Bedingungen gelten für Domaindienstleistungen. Für Internetdomains gelten zusätzlich die Bedingungen der Registry der jeweiligen Domain-Endung und bei generischen Domains (z.B. .com, .org und .net) die Bedingungen der ICANN für gTLDs.

2.     Abwicklung

Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. STEPDIGITAL wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig und hat keinen Einfluss auf die Vergabe der Domain.

Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain schuldet STEPDIGITAL nicht.

 

F.    Besondere Bedingungen für SEO- und SEA-Leistungen

1.     Anwendungsbereich

Diese besonderen Bedingungen gelten für SEO-Leistungen (Maßnahmen, die dazu dienen, die Sichtbarkeit einer Webseite und ihrer Inhalte für Benutzer einer Suchmaschine zu erhöhen) sowie SEA-Leistungen (Maßnahmen zur Gewinnung von Besuchern für eine Webseite über Suchmaschinen). Diese Leistungen sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

2.     Suchmaschinenoptimierung (SEO)

STEPDIGITAL wird dem Kunden zur Suchmaschinenoptimierung Vorschläge für die Titel der einzelnen Seiten der Webseite unterbreiten und einige Schlüsselworte zu den einzelnen Seiten sowie die Beschreibung der einzelnen Seiten zur Verfügung stellen (Titel, Keywords, Descriptions). Die Suchmaschinenoptimierung dient dazu, durch die Wahl geeigneter Titel, Keywords und Descriptions eine möglichst hohe Sichtbarkeit (Page Rank) bei Suchmaschinen (insbesondere Google) zu erzielen. Soweit sich Suchmaschinen auch auf andere Weise als durch Titel, Keywords, Descriptions beeinflussen lassen (insbesondere durch den Inhalt auf den einzelnen Seiten der Webseite und durch Verlinkungen), beschränken sich die Verpflichtungen von STEPDIGITAL auf eine angemessene Beratung des Kunden. Die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google-Trefferliste) schuldet STEPDIGITAL nur, sofern dies schriftlich zugesichert wurde.

Beide Parteien können SEO-Leistungen mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ablauf eines Kalendermonats kündigen.

3.     Suchmaschinenmarketing (SEA)

STEPDIGITAL wird dem Kunden Vorschläge für werbewirksame Keywords unterbreiten und nach Freigabe durch den Kunden Werbemaßnahmen durchführen (z.B. Schaltung von Werbeanzeigen). Die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges (z.B. Erreichung bestimmter Verkaufszahlen) schuldet STEPDIGITAL nur, sofern dies schriftlich zugesichert wurde.

Die rechtliche Prüfung – insbesondere auf entgegenstehende Rechte Dritter – vor Durchführung von Werbemaßnahmen liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.